Leitfaden zur Antragstellung

Für unsere Leistungen im Rahmen der Behindertenhilfe benötigen Sie einen positiven Bescheid der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. Wir unterstützen Sie gerne bei jedem Schritt.

  • Antrag für Familienentlastung: Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (0–61 Jahre), die im Familienverband leben.
  • Antrag für Freizeitassistenz: Für Menschen mit Behinderung ab dem 15. Lebensjahr.
  • Formulare erhalten: Sie bekommen das Antragsformular am Gemeindeamt, bei der Bezirkshauptmannschaft oder direkt in unserem Büro. Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen.
  • Kostenübernahme: Die Kosten der Familienentlastung werden zu 90% öffentlich übernommen, lediglich 10% sind als Selbstbehalt zu tragen.
  • Härtefälle: Bei besonderen Härtefällen kann der Selbstbehalt auf einen Betrag zwischen €1,70 und €3,50 pro Stunde reduziert werden.